Händlervereinigung PD-Pool untersagt Nicht-Mitgliedern den Vertrieb der Pool-eigenen Serien
Aufregung im Public-Domain-Markt: Mehrere Computer-Clubs mit eigenen Gratissoftware-Sammlungen und PD-Versender erhielten Abmahnungen vom Rechtsanwalt des »PD-Pools«. Die Händlervereinigung will Nicht-Mitgliedern den Vertrieb ihrer selbst zusammengestellten Serien »2000er« und »5000er« verbieten. Viele Leser wandten sich an uns mit der Befürchtung, daß sich damit auch im PD-Sektor eine Monopolisierung durchzusetzen droht. Sind PD-Programme bald nur noch von einer Stelle zu beziehen? TOS befragte den PD-Pool-Vertreter Klaus Schultheis nach den exakten Gründen für die Abmahnungen, und auf welche rechtlichen Grundlagen sich die Händlervereinigung stützen will.
TOS: Ist es richtig, daß der PD-Pool Nicht-Mitgliedern den Vertrieb der vom Pool zusammengestellten PD-Serien »2000er« und »5000er« untersagt? Nach unseren Informationen mahnte ein Rechtsanwalt mehrere Händler und Computerclubs ab.
PD-POOL: Die PD-Pool-Serien 2000er und 5000er dürfen nur von den ca. 34 aktiven Teilnehmern des PD-Pool vertrieben werden. Mitbewerbern, die mit ihrem Verhalten gegen Paragraph 1 UWG verstoßen, haben wir Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung des Streitverhältnisses gegeben.
TOS: Gegen welches Recht verstoßen die Nicht-Pool-Mitglieder?
PD-POOL: Laut höchster richterlicher Rechtssprechung verkörpert ein Programm, das eine gewisse wettbewerbsrechtliche Eigenart ausweist und auch nicht ohne weiteres neu gefertigt werden kann, einen schützenswerten wettbewerblichen Besitzstand. Dessen unmittelbare oder fast identische Übernahme und Verwertung zu einer Zeit, zu der es dem Gestalter des Programms noch nicht möglich war, seine Aufwendungen und Leistungen zu amortisieren, ist daher nach den Grundsätzen des wettbewerblichen Leistungsschutzes wettbewerbswidrig. Dabei kann eine solche wettbewerbliche Eigenart auch einer aufeinander abgestimmten Gesamtheit von Erzeugnissen mit Gemeinsamkeiten in der Zweckbestimmung und Formgestaltung zukommen, wenn die Eigenart eines solchen Programms - oder einer Zusammenstellung - sich aus Merkmalen einzelner Teile und aus der Kombination der Einzelteile ergibt.
TOS: Viele Leute fürchten, daß -angeregt durch Ihre Verfahrensweise - Public Domain eines Tages nicht mehr frei kopierbar, sondern nur noch über eine Stelle beziehbar ist. Wie stehen Sie zu dieser Befürchtung?
PD-POOL: Nun, der vom PD-Pool beanspruchte Wettbewerbsschutz bezieht sich lediglich auf die Zusammenstellung der 2000er- und 5000er-Serien. An dem Status der verwendeten Software ändert sich nichts: PD-Software bleibt Public Domain. Die von Ihnen angedeutete Gefahr der Monopolisierung im PD-Bereich besteht aber tatsächlich: Es gibt marktbeherrschende Unternehmen, bei denen der Anwender schon heute »alle PD-Programme und -Serien aus einer Hand« bekommt. Diese Erkenntnis führte im Mai letzten Jahres dazu, daß zunächst 20 und seither immer mehr engagierte PD-Anbieter im Rahmen des PD-Pool Zusammenarbeiten. Wenn wir jetzt Rechtsmittel gegen Trittbrettfahrer anwenden, dient das ausschließlich der Existenzsicherung. (tb)