Wenn Sie in letzter Zeit den Kleinanzeigenteil der einschlĂ€gigen Fachpresse studiert haben, wird Ihnen sicher aufgefallen sein, daĂ der Anteil an Angeboten fĂŒr Massenspeicher deutlich zurĂŒckgegangen ist.
Der Grund dafĂŒr ist die Abmahnaktion eines norddeutschen HĂ€ndlers. Er lĂ€Ăt ein AnwaltsbĂŒro Abmahnungen an HĂ€ndler verschicken, die GerĂ€te ohne FFZ-Nummer vertreiben. Diese FFZ-Zulassung, eine Art TĂV-Plakette, brauchen aber seiner Meinung nach alle GerĂ€te, die in der Bundesrepublik betrieben werden. Besagter HĂ€ndler verkauft natĂŒrlich nur Floppies und Festplatten, die diese Nummer besitzen. Mit seiner Abmahnaktion versucht er zuerst einmal den Markt »dicht zu machen« und sich selbst einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Jeder Vertreiber aber, der diese Abmahnung unterschreibt, erklĂ€rt sich damit auch zu einer Kostenerstattung von etwa 900 Mark an das AnwaltsbĂŒro bereit. Bedenkt man nun, daĂ etwa 200 solcher Schreiben abgeschickt wurden, so ergibt dies eine ansehnliche Summe ...
Die rechtliche Grundlage solcher Abmahnungen ist aber durchaus nicht gesichert.
Hoffentlich lĂ€Ăt eine gerichtliche ĂberprĂŒfung der Gesetzeslage nicht mehr allzulange auf sich warten, da sonst der Vertrieb solcher GerĂ€te fĂŒr einige Zeit quasi unterbunden wĂ€re. Am Ende der Verkaufs-Kette steht nĂ€mlich der Verbraucher, und der ist schlieĂlich der »Angeschmierte«, da ihm nur noch ein erheblich verringertes Marktangebot zu höheren Preisen zur VerfĂŒgung stĂŒnde. Dagegen muĂ man sich wehren.
In diesem Sinne
Ihr Uwe Wirth
Stellv. Chefredakteur