Vereine

Im Team lösen sich Probleme leichter, zusammen versteht man schwierige.Dinge besser, man bekommt viel mehr Informationen und das gemeinsame Gespräch über das Hobby macht Spaß. Deshalb sind Clubs und Vereine so beliebt. Doch wenn es in Ihrer Nähe keinen Computerclub gibt? Dann gründen Sie zusammen mit Freunden doch einfach einen eigenen.

Der gemeinsame Beschluß "jetzt gründen wir einen Verein" reicht noch nicht. Ein Club wird auf längere Zeit nur funktionieren, wenn sich seine Gründer zuvor Gedanken über Organisation und rechtliche Formen gemacht haben: Zunächst einmal bedeutet ein Club ständig viel, viel Arbeit. Und es gibt viel zu bedenken: e.V oder nicht e.V (eingetragener Verein), Gemeinnützigkeit, Rechtsfähigkeit, Steuerveranlagung, Satzung - mit diesen Dingen sollten sich Vereinsgründer zunächst beschäftigen. "Wir haben uns zum Beispiel für den eingetragenen Verein entschieden. Das hat gewisse Vorteile. So ist ein Verein ein rechtsverbindlicher Ansprechpartner", erzählt Wau Holland, Vorstandsmitglied des Hamburger Chaos Computer Club (CCC). Damit spielt er darauf an, daß ein e.V. als Institution auftreten kann (juristische Person). Vorstandsmitglieder dürfen im Namen des Vereins sprechen, ein solcher Verein kann auch Anzeigen erstatten und vor Gericht ziehen. Außerdem haften die Vorstandsmitglieder nicht mit ihrem Privatvermögen für die Taten, die sie in seinem Namen begehen.

"Im Prinzip ist jede lose Vereinigung besser dran als ein e.V.", ist die Meinung von Helmut Jungkunz, Vorstandsmitglied der Münchner Schneider User Group. Wie jede Sache hat also auch ein eingetragener Verein Vor- und Nachteile: Ein eingetragener Verein ist juristisch anerkannt, ein e.V kann also einen Rechtsstreit führen, kann Vermögen oder Schulden besitzen, Vorstandsmitglieder dürfen im Namen des Vereins zum Beispiel Verträge unterzeichnen und ein Konto verwalten Damit gehört ein e.V. zur Kategorie der "rechtsfähigen Vereine". Sobald man seinen Club oder Verein bei Amtsgericht anmeldet (das ist noch nicht e.V !), wird man rechtsfähig. Das Kürzel "e.V." gibt es, wenn man sich im Vereinsregister (liegt bei Amtsgericht) eintragen läßt Dafür muß ein schriftlicher Antrag, der notariell beglaubigt sein muß, gestellt werden. "Das normale Anmelden beim Amtsgericht nicht teuer. Es kostet nur ein paar Mark. Doch ins Vereinsregister eintragen lassen kostet eine Gebühr und natürlich den Rechtsanwalt/Notar, der das macht. Das kostet zusammen rund 250 Mark", berichtet Arnd Wängler, der den Münchner ACN (Anwenderclub) mit aufgebaut hat. Für das Eintrag ins Vereinsregister braucht man keine speziellen Papiere, Nachweise oder Befähigungen. Eine volljährige Person sollte allerdings schon dabeisein, damit nicht erst die "Einverständniserklärungen" der Eltern nötig werden.

Für einen Computerclub ist es fast undenkbar, die Gemeinnützigkeit anzustreben. Eine solche wäre natürlich mit finanzieller staatlicher Förderung verbunden, doch dafür müßte man für das Allgemeinwohl tätig werden, also beispielsweise anerkannte Jugend- und Altenbetreuung machen.

Wird ein Club zum rechtsfähigen Verein, muß er Steuern zahlen. Aber erst, wenn bestimmte Kassenbestände überschritten werden. Welche Summen das sind, läßt sich vom örtlichen Finanzamt erfragen. Jenes verlangt übrigens auch eine Buchführung bei rechtsfähigen Vereinen. Damit niemand die Vereinskasse oder den Verein für seine privaten Zwecke mißbraucht, ist noch eine "Satzung" aufzustellen. In dieser sollte folgendes festgelegt werden:

Damit man juristische Formfehler vermeidet, so empfiehlt Helmut Jungkunz, sollte man eine artverwandte Vereinssatzung (also von Elektronik- oder Computerclub) zur Hand nehmen und auf die eigenen Bedürfnisse übertragen. "Allerdings sollte man aufpassen. Wenn die Satzung nicht von einem ähnlichen Verein stammt, kann es passieren, daß manche Bestimmungen völlig unbrauchbar sind", warnt Wau Holland.

Ein nicht rechtsfähiger Verein darf zwar auch Mitgliedsbeiträge kassieren, doch nie mehr als maximal 800 Mark besitzen. Sonst gibt es Schwierigkeiten mit dem Finanzamt. Natürlich darf ein nicht eingetragener Verein auch keine Schulden haben, da Gläubiger nicht gegen den Verein klagen könnten. Deshalb werden alle lockeren Zusammenschlüsse, Clubs und Gruppen wie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GBR) behandelt. Dies bedeutet, daß jedes Mitglied eigenverantwortlich ist und persönlich mit seinem Privateigentum haftet. Bei rechtskräftigen Vereinen haftet der Verein als Ganzes mit dem Vereinsvermögen.

Sind die juristischen und organisatorischen Fragen geklärt, soll Ihr Computerclub natürlich auch über längere Zeit hinweg gut funktionieren. Und nur die Ziele und Absichten in der Satzung festhalten, reicht sicher nicht aus. Zunächst dürfen Sie nicht zu euphorisch an die Sache herangehen. "Man sollte sich keine Illusionen machen, daß die Arbeit leicht sei", meint Jungkunz aus seiner Erfahrung heraus. Ein Club bestehe immer nur aus wenigen Aktiven, die alle Arbeit machen würden. Gerade als Vorsitzender eines Clubs würde man in seiner Freizeit mit vielen Problemen und Fragen bestürmt. Dennoch dürfe man nicht erst auf die Aktivitäten der anderen warten. Nur wenn man einiges selber in die Hand nehme, könne man andere mitreißen und ein gutes Team aufbauen.

Gerade ein Computerclub benötigt dringend eine Philosophie, an der sich die Mitglieder auf Dauer orientieren können. "Ein globalgalaktischer Anspruch läßt sich zwar leicht formulieren, aber sehr schwer einhalten. Die Kunst liegt hier in der Einschränkung", meint Wau Holland. Gerade im Computerbereich lassen sich leicht Einschränkungen finden: Der Club konzentriert sich nur auf ein Betriebssystem (MS-DOS, Unix, TOS...), oder auf einen Prozessortyp (68000er, Z80...), auf eine Herstellermarke (IBM, Amstrad, Atari, Olivetti...) oder auf eine Anwendung (Programmieren, Textverarbeitung, Datenfernübertragung...).

Arnd Wängler empfiehlt sogar, die Clubaktivitäten in Bereiche aufzuteilen. Ziemlich wichtig ist die Öffentlichkeitsarbeit, bei der man im. Namen des Clubs Ansprechpartner ist, Informationen verteilt, Beitrittserklärungen entwirft, die Clubzeitschrift verschickt und die Mitgliederwerbung organisiert. Zweiter Bereich könnte die Clubzeitschrift sein, die von . einem kleinen Team monatlich auf die Beine gestellt wird. Der ACM beispielsweise besitzt noch die Bereiche Software, Hardware (Bastelservice), Programmbibliothek, Sammeleinkauf (Rabatte!) und Mailbox.

"Damit jegliche Clubaktivitäten nicht in ein Treffen zum gemeinsamen Raubkopieren ausarten, empfehle ich, daß man von vornherein an den Clubabenden das Austauschen von Programmen ausklammert", rät jungkunz allen künftigen Aktiven. Mit dem Softwaretausch würden nur die Besitzgier und das sinnlose Sammeln von Programmen unterstützt werden. "Viel entscheidender ist die gegenseitige Hilfestellung, das Vermitteln von Wissen und das gemeinsame Lernen am Computer. Auch Aufklärung über Public Domain, das Shareware-Konzept und über Computerkriminalität - inklusive der Tips zur Virenbekämpfung - sind wichtige Themen für Computerclubs."

Auch Arnd Wängler empfiehlt den Aktiven, unbedingt nur legale Sachen zu machen: "Softwarefirmen haben schon Leute in Clubs eingeschleust, um so Raubkopierer zu erwischen." Daneben hat er die Erfahrung gemacht, daß der Club sich einen Treffpunkt suchen sollte, der für alle zentral und leicht erreichbar liegt. Auch Schüler sollten sich dort Getränke leisten können. Wängler: "Die Clubmitglieder sollten sich einmal, höchstens aber zweimal im Monat treffen. Wenn man sich häufiger sieht, wird es sonst schnell fade." rm



Aus: Happy Computer 12 / 1988, Seite

Links

Copyright-Bestimmungen: siehe Über diese Seite