Das Beste aus der Diskettenflut: Sparen mit Public Domain-und Shareware-Programmen

Für Computerbesitzer ist Public Domain-Software der billigste Weg, um an Programme zu gelangen. Umsonst oder für wenig Geld erhält man Software, die durchaus einen Vergleich mit professionellen Produkten besteht.

Die Anschaffung eines Computers samt Monitor und einer mittlerweile unerläßlichen Festplatte strapaziert oft die Geldbörse über das ursprünglich geplante Maß. Den Kauf der unerwartet teuren Software verschiebt man dann gerne auf einen späteren Zeitpunkt. Um dennoch sinnvoll mit dem Computer arbeiten zu können, ohne auf illegale Kopien kommerzieller Software zurückzugreifen, beschaffen sich Computerbesitzer Public Domain-Software.

Der Begriff »Public Domain« kommt aus den USA. An Universitäten und staatlichen Instituten entwickelte und deswegen mit Steuergeldern finanzierte Software gilt automatisch als »Eigentum des Volkes«. Darum darf jeder diese Programme weiterkopieren und benutzen. Nicht gestattet ist jedoch das Verändern der Programme.

Der Autor darf jedoch die Verbreitung seines Programmes einschränken. Es steht ihm frei, nur eine unentgeltliche Verbreitung seines Werks per Mail box oder durch kostenloses Kopieren zu erlauben. Oft findet man den Vermerk, daß nur PD-Händler, die maximal 10 Mark Kopiergebühr pro Disk verlangen, die Public Domain-Programme verbreiten dürfen. Eine Einschränkung auf bestimmte Händler oder Vereinigungen ist dagegen nicht erlaubt.

Auch »Shareware« darf jeder Computerbesitzer ohne Einschränkung weiterkopieren. Die Benutzung der Software ist dagegen nur für einen kurzen Zeitraum gestattet. In dieser Zeit (etwa 2 bis 3 Wochen) darf man das Programm ausgiebig testen. Möchten Sie es dann noch weiter benutzen, müssen Sie an den Programmautor die Share- oder Registrierungsgebühr zahlen. Den in den meisten Fällen zwischen 20 und 30 Mark liegenden Geldbetrag schicken Sie als Bargeld oder in Form eines Schecks an die im Programm angegebene Adresse. Als registrierter Anwender erhalten Sie dann die aktuellste Version, eine gedruckte Anleitung oder ähnliches. Benutzen Sie ein Shareware-Programm, ohne die Registrierungsgebühr zu zahlen, ist dies genauso ein Verstoß gegen das Urheberrecht wie das illegale Kopieren und Benutzen kommerzieller Software.

Um die Zahlungsmoral der Anwender zu verbessern, veröffentlichen manche Programmierer im Grund zwar gute, aber absichtlich eingeschränkte Software. Diese beinhaltet dann beispielsweise eine Routine, die den Anwender nach jeweils drei Aktivierungen der Menüleiste zu einer Pause von einer Minute zwingt. Erst nach Bezahlung der Sharegebühr erhält man eine Programmversion ohne Zwangspause. In Anlehnung an die amerikanische Bezeichnung für »gelähmt« heißt diese ungeliebte Abart der Shareware »Crippleware«.

Einige wenige Programme zählen zur Kategorie »Beggarware«. Diese sind zwar Public Domain, man muß also keine Sharegebühr zahlen, aber der Autor bittet um eine finanzielle Anerkennung von Seilen der Anwender. Zahlen die Benutzer nichts, hat der Programmierer Pech gehabt.

Von der Public Domain-Schwemme profitieren in erster Linie die Händler. Sie stellen entweder eigene Serien beziehungsweise Pakete aus der mittlerweile unüberschaubaren Menge der PD-Software zusammen oder übernehmen nur die Serien anderer Anbieter.

In der Bundesrepublik existieren vier anerkannte PD-Serien. In jeder erscheinen pro Monat jeweils zwischen vier und zehn neue Disketten. Erscheint eine neue Version eines Programms aus einer Serie, aktualisieren deren Herausgeber die jeweilige Diskette entsprechend. Diese aktualisierten Disketten übernehmen aber bei weitem nicht alle Public Domain-Versender, so daß Sie sich nicht wundern dürfen, wenn Sie nicht immer die neuesten Versionen der Programme erhalten.

Die heute üblicherweise verwendete Bulkware-Diskette (eine Markendiskette ohne Labelaufdruck) kostet den Händler ungefähr 70 Pfennige. Der Endpreis für eine fertig kopierte Diskette liegt bei Versandhändlern zwischen 1,60 und 8 Mark, aber auch Preise von 19,90 Mark für eine Disk aus dem Kaufhaus kommen noch vor. Die Differenzen zwischen dem Einkaufs- und dem Verkaufspreis rechtfertigen die Anbieter als Kosten für das Kopieren und die Verwaltung.

Aus den manchmal hohen Preisen für bespielte Public Domain-Disks ergeben sich aber auch Probleme. Manchen Anwendern ist unbegreiflich, daß sie für Shareware zweimal zahlen sollen: Einmal die Diskette samt Kopieraufwand und dann die Registrierungsgebühr beim Programmierer. Die schlechte Zahlungsmoral ist nicht gerade ein Anreiz für Shareware-Autoren, weitere Programme zu veröffentlichen.

PD-Händler verkaufen nicht die Ware Public Domain-Software, sondern die Leerdiskette und die Dienstleistung Kopieren. Dadurch haften sie nicht für etwaige Fehler in den Programmen, wohl aber für defekte oder falsch kopierte Disketten.

Auch wenn der PD-Anbieter die Disketten noch so billig verkauft, kann man erwarten, daß er die Disketten mit Verify kopiert und auf Viren prüft. Trotzdem sollte man jede erhaltene Diskette nach Erhalt nochmal selbst auf Viren testen.

Treten Leseprobleme bei einer neuen Public Domain-Diskette auf, sollten Sie die Diskette zuerst auf einem anderen Laufwerk testen. Verschwinden die Fehler nicht, versuchen Sie, die fehlerhafte Diskette mit einem guten Kopierprogramm wie zum Beispiel FastCopy Pro auf eine einwandfreie Disk zu kopieren. Die alte Diskette können Sie dann in vielen Fällen nach dem Formatieren normal weiterverwenden. Bleibt auch dies erfolglos, schicken Sie die Disk mit einer kleinen Fehlerbeschreibung frei an den Anbieter zurück. Nur dann ist er nämlich verpflichtet, eine einwandfrei kopierte Diskette kostenlos zurückzuschicken. (uh)


Gerhard Bauer
Aus: TOS 03 / 1992, Seite 12

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