Lex-Star 2.0: Ein teurer Gerichtsvollzieher

Zweieinhalb Jahre tüftelten die Brüder Kai und Frank Rohleff an »Lex-Star 2.0«. Das 798 Mark teure Paket für Anwälte hilft beim Erfassen und Einfordern von Zahlungen. Unser Testautor ist selbst Rechtsanwalt und hat überprüft, ob das Programm hält, was sein Preis erwarten läßt.

Allein rund 50000 Rechtsanwälte stehen dem »Ungeheuer Computer« nach wie vor ziemlich ratlos gegenüber. Dabei fallt täglich mühsame Kleinarbeit in der' Kanzlei an, die eigentlich ein elektronischer Rechenknecht leisten könnte.

Typisches Beispiel dafür sind die sog. Forderungsabrechnungen. Ein zahlungssäumiger Schuldner bequemt sich zu Teilzahlungen. Die Verrechnung der Zahlungen auf Kosten, Zinsen und Hauptforderung erfordert eine detaillierte Aufschlüsselung. Das Kanzleipersonal muß dazu oft entsetzliche Kapriolen schlagen und arbeitet selbst an kleinsten Abrechnungen stundenlang. Trotzdem fallen immer wieder Kosten und Gebühren unter den Tisch.

Lex-Star 2.0 von Software Rohleff GdbR nimmt sich dieser Problematik an. Da die Forderungseintreibung nicht ausschließlich Sache von Anwälten ist, dürfte das Programm auch andere Berufszweige interessieren.

Lex-Star ist in GEM eingebunden. Die Arbeit beginnt mit der Eingabe eines neuen Mandanten. Kern der gesamten Abrechnung ist die Hauptforderung. Das Programm fragt verschiedene Daten ab, z. B. muß eingegeben werden, ob die Hauptforderung mit variablen oder festen Zinsen berechnet wird und sich aus festen oder variablen Beträgen ergibt.

Hauptforderungen ohne Zinsen lassen sich nicht eingeben. Korrektur von Daten ist nicht möglich. Dazu muß eine neue Hauptforderung eingegeben und die alte entfernt werden. Im nächsten Schritt wird die Gesamtsumme der festgesetzten Kosten in Gerichts-, Zustell- und Parteikosten sowie Informationsreisen aufgeschlüsselt. Für Mahnverfahren sieht das Programm eine automatische Berechnung vor. Dies erspart die Eingabe der einzelnen Positionen, ist aber eine potentielle Fehlerquelle, da sich erst anhand der Abrechnung ersehen läßt, wie die Kosten berechnet wurden. Wählt man versehentlich die falsche Form der Kostenbearbeitung und verläßt das jeweilige Menü, gehen alle bisher eingegebenen Daten verloren. Eine Undo-Funktion oder schrittweises Zurückgehen wäre notwendig.

Gänzliches Weglassen der Kosten aus dem Mahn- oder Festsetzungsverfahren ist nicht möglich. Dies kann aber erforderlich sein, z. B. wenn das Festsetzungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, die Hauptforderung aber schon vollstreckt werden soll.

Neben den bereits erwähnten Kosten berücksichtigt Lex-Star weitere zwölf Positionen, die von einer Einwohnermeldeanfrage über Gerichtsvollzieherkosten bis zur Hebegebühr reichen. Die Erfassung aller Kosten läßt sich damit wirklich erheblich erleichtern.

Lex-Star druckt vier verschiedene Abrechnungen. Die erste ist eine ausführliche Forderungsabrechnung, wie sie für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen benötigt werden. Sie ist sehr nützlich, wenn sie dem Gerichtsvollzieherauftrag beigelegt wird. Abrechnung zwei und drei schlüsseln den Vorgang genau auf, Nr. vier ist für den Mandaten bestimmt. Leider kann man nicht von der vorgegebenen Reihenfolge abweichen. Das kann erforderlich sein, z. B. weil eine andere Verrechnung vereinbart wird. Außerdem hat jeder Anwalt seinen individuellen Stil der Abrechnung. Viel besser wären Gestaltungsmöglichkeiten nach eigenen Wünschen.

Der integrierte Gebührenrechner dagegen ist eine nützliche Sache, da er die Tabelle der Rechtsanwaltsgebührenordnung enthält. Allerdings erfordert der Umgang damit etwas Geschick, daß mancher Anwender zuletzt doch wieder zur Gebührentabelle greifen wird.

Alles in allem leistet Lex-Star durchaus nützliche Hilfe. Leider wurden einige Aufgaben einfach zu unflexibel gelöst, (hu)

Lex-Star 2.0

Hersteller: Rohleff GdbR
Preis: 798 Mark

Stärken: vier Abrechnungsarten; berücksichtigt viele Kostenarten; Gebührenrechner

Schwächen: teilweise umständliche Benutzerführung; in einigen Punkten zu unflexibel; Korrekturen nicht möglich

Fazit: viele gute Ideen; leider sehr teuer und mit Schwächen in der Praxis

Software Rohleff GdbR, Aufm Rech 5, 55B1 Starkenburg

Gebührenrechner enthält die Tabelle der Gebührenordnung


Andreas Weickhmann
Aus: ST-Magazin 04 / 1991, Seite 58

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