Datenfernübertragung - Interne Anweisungen

Der Redaktion ist es gelungen, eine innerbetriebliche Mitteilung der Deutschen Bundespost zu ergattern. Sie wurde am 13.11.1989 von der Oberpostdirektion Hannover/Braunschweig unter dem Zeichen 28-2 B 3531-141/88 an sechs verschiedene Fernmeldeämter (die wir hier nicht nennen können) geschickt und tragt den Betreff „Angebliche Freigabe in bezug auf das Anschließen postalisch nicht genehmigter Telefone, Modems usw. durch das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Hannover vom 19.10.89 gegen einen Journalisten“.

Die innerbetriebliche Anweisung zeigt eindeutig, wie sich die Fernmeldeämter nach dem gültigen Gerichtsurteil des Landgerichts Hannover verhalten sollen. Dabei bezieht sich der Absender des Briefs auf den damals aufgebauschten Fall des Journalisten Kemmer, der ein Taiwan-Telefon und ein Modem angeschlossen hatte und vor dem Landgericht Hannover frei gesprochen wurde. Nach Angaben der Post ist es weiterhin nicht zulässig, nicht genehmigte Modems anzuschließen: „Nach § 15 Abs. I FAG wird bestraft, wer entgegen den Vorschriften des FAG eine Fernmeldeanlage errichtet oder betreibt. Mit der Anschließung nicht zugelassener Endeinrichtungen an das öffentliche Netz wird nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Meinung in der Literatur eine Fernmeldeanlage unzulässig errichtet. Hieran ändert auch die mit dem Poststrukturgesetz geschaffene Liberalisierung des Femmeldebereichs nichts, denn auch § I Abs. 3 FAG hält ausdrücklich am Erfordernis der Zulassung fest. Dem entspricht. daß nach § 168 Abs. 2 TKO Endeinrichtungen zugelassen sein müssen. Dabei ist nach derzeitiger Rechtslage auch unter Berücksichtigung des EG-Rechts nicht ausreichend, daß das Gerät im Ausland zugelassen ist. Erforderlich ist nach wie vor die nationale Zulassung durch das ZZF(§4 FZul V). (...) Eine darüber hinausgehende EG-Richtlinie, wonach die Zulassung in einem EG Mitgliedsstaat auch in den anderen EG-Staaten Gültigkeit hat, wird zwar an gestrebt, gibt es jedoch derzeit noch nicht. Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.06.88, wonach §15 Abs. 2a FAG für verfassungswidrig erachtet wurde, steht der Strafbarkeit der Anschließung nicht zugelassener Geräte nicht entgegen, da dieses Urteil den Straftatbestand des §15 Abs. 1 FAG unberührt läßt.“ Dem Inhalt dieses Briefs ist nichts mehr hinzuzusetzen, er dürfte die Rechtslage und den Stand der Post eindeutig belegen. Trotzdem weiterhin viel Spaß bei der DFÜ!

Datex-P wurde aufgefrischt

Unglaublich aber wahr: Seit dem 1.1.1990 bietet die DBP Telekom Datex P-PADs auch mit 2400 Baud an - in den Tagen der 19200 Baud-Modems wahrhaft eine technologische Wunderleistung! Durch diese Neuerung wird die DBP Telekom wieder ein kleines Stück „konkurrenz“fähiger. Die Nummern der verfügbaren PADs finden Sie in unserer Tabelle.

Weiterhin seit dem 1.1.1990 geändert wurde die Möglichkeit, sein Paßwort ohne Hilfe eines beamteten Postlers und viel Bnefverkehr zu ändern. Die Prozedur geht folgendermaßen vor sich:

(1) Datex P Rufnummer des Paßwortänderungssystems eingeben:
45010019000 oder 45020029000

daraufhin kommt die Meldung

Datex P: Verbindung hergestellt mit....

(2) Eingangsdialog. Das System meldet sich mit

DATEX-P-Teilnehmerkennungssystem der 
Deutschen Bundespost TELEKOM

und fordert den Benutzer auf, sich vorzustellen.

>> Bitte Teilnehmerkennung Teil A eingeben: DAAAAA

>> Bitte Teilnehmerkennung Teil B eingeben: HHHHHH

Eingabe bitte: (? gibt Ihnen eine Übersicht über die möglichen Befehle)

>>

Jetzt können Sie folgende Befehle eingeben:

1: Ändern des Paßworts
2: Informationen zur Teilnehmerkennung
3: Ende des Dialogs mit dem System
?: Hilfe

Alles weitere ist selbsterklärend und leicht zu durchschauen. Keep hacking!

Anschluß eines Modems

Immer noch erreichen die Redaktion Briefe, in denen der Anschluß eines Modems ertragt wird. Für alle Neugierigen hier also noch einmal eine komplette Bauanleitung zum Anschluß eines Modems an eine Zweidraht Telefonanlage. Mitteilung für Abmahnfirmen und die DBP Telekom: Der Anschluß eines nicht zugelassenen Modems an das öffentliche Fernsprechnetz ist strafbar!

Schrauben Sie die Anschlußdose Ihres Telefons oder das Telefon selbst auf. Im Telefon sehen Sie meistens eine vorsintflutliche Platine, in der Anschlußdose zwei Kabel. Sollten Sie das Modem direkt an der Anschlußdose anschließen wollen, brauchen Sie nur die beiden Kabel, die aus der Wand kommen und zum Anschlußkabel gehen. Schrauben Sie sie ab. Die schlechtere, aber auch mögliche Methode ist, das Modem direkt an das Telefon anzuschließen. Das Anschlußkabel, das von der Anschlußdose kommt, beinhaltet vier Kabel. Von diesen Kabeln benötigen Sie das weiße und das braune. Nehmen Sie also den Plastikstecker ab und lösen Sie das weiße und braune Kabel aus der Plastikverankerung. Nun nehmen Sie das RJ11-Anschlußkabel, das mit dem Modem mitgeliefert wurde, und schneiden einen der beiden daran befestigten Stecker ab. Trennen Sie die Ummantelung ab und legen Sie die vier im Strang enthaltenen Litzen ab. Von diesen benötigen Sie nur das grüne und das rote, die anderen beiden können Sie bedenkenlos kappen, sie stören nur. Isolieren Sie die Enden der beiden Kabel soweit ab, daß sie, je nach Verfahrensweise, in die Anschlußdose b/w. in das Telefon gesteckt werden können. Nun können Sie die beiden Enden des Modemkabels mit den zuvor freigelegten Enden verbinden. Welches Kabel dabei an welches angeschlossen wird, ist gleichgültig -Zweidrahtanlagen arbeiten mit Wechselstrom.

Eine elegantere Lösung ist, sich einen Wechselstecker zu kaufen, der in vielen Kaufhäusern oder direkt bei Ihrem Modem-Händler erhältlich ist. Diesen Stecker können Sie in die Telefonbuchse stecken, auf dem Stecker selbst ist eine Buchse zum Anschluß des RJ11-Kabels. Die Vorteile liegen auf der Hand: Zum einen müssen Sie das schöne Kabel nicht zerschnippeln. Sie können das Modem auch zu einem Freund transportieren und dort anschließen, und Sie können das Modem in dringenden Fällen sehr schnell aus der Anschlußdose entfernen.

Gelockerte Bestimmungen

Ab dem 1.7. dürfen auch Telefone von Fremdherstellern an das heimische Telefonnetz angeschlossen werden. Dies wird möglich durch die Neustrukturierung der Post und die damit verbundenen Gesetzesänderungen. Trotz neuer Bestimmungen hat die DBP Telekom weiterhin gut lachen: Das anzuschließende Telefon muß weiterhin eine Zulassung des Zentralamts für Zulassungen im Fernmeldewesen haben und dürfte damit wesentlich teurer sein, als man sich das wünschen würde. Um Gerüchten vorzubeugen: Bei Modems wurden die Bestimmungen nicht gelockert. Die Regelung ab dem 1.7. bezieht sich lediglich auf Telefone. Alle DFÜ-Freaks werden leider noch eine unbestimmte Zeit warten müssen, bis sie an der Reihe sind. Genaue Aussagen waren auch auf der CeBIT nicht erhältlich. Spätestens am 1. 1.1993 soll es aber endlich so weit sein, daß grundsätzlich auch Modems betrieben werden dürfen, die in einem beliebigen EG-Land bereits eine Zulassung besitzen. Darunter fallen z.B. Modems der Marke BEST, Datatronics oder Lightspeed. Trotzdem wird jedoch auch für die in anderen EG-Ländern zugelassenen Geräte weiterhin eine ZZF-Zulassung nötig sein, da nicht jeder EG-Partner die gleichen Zulassungsbestimmungen hat -zur Zulassung in Deutschland müssen dann lediglich die noch nicht getesteten Kriterien beurteilt werden.

Tabelle: Die Datex P-Rufnummern

Adapter und Filter

Welcher 2400 Baud-User hat sich noch nicht über die ärgerlichen Störzeichen geärgert, die der Gebührenzähler-Impuls der DBP Telekom verursacht (16 KHz Signal)? Wirre Zeichen, die sich über den gesamten Bildschirm erstrecken, oder Modems, die grundlos auflegen, gehören ab sofort der Vergangenheit an. Die Kieler Firma Telekommunikation Kaben Riis (TKR) bietet ab sofort Filter für den störenden Impuls an. die einfach nur auf die Anschlußdose aufgesteckt werden müssen. An der anderen Seite des Filters befin det sich eine Buchse für die allen Modems mitgelieferten RJ 11-Stecker, in die das Modemkabel nur noch eingesteckt werden muß. Der Adapter inklusive Gebührenimpulsfilter kostet DM 29,80, die Ausführung ohne Filter kostet lediglich DM 10,50.

Bezugsquelle

Telekommunikation Kaben Riis (TKR)
Projensdorfer Straße 14
2300 Kiel

Redaktionsgeflüster

In letzter Zeit hört man immer wieder das Gerücht, die DBP Telekom werde in nächster Zeit ein Courier HST Modem mit Zulassung für DM 60,- pro Monat anbieten. Vergessen Sie das Gerücht, es stimmt nicht: Ein Mitarbeiter der FTZ in Darmstadt beantwortete die Frage leider negativ. Ein Courier HST befindet sich weder bei der FTZ oder ZZF zum Test, noch ist die Einführung eines solchen Modems geplant.

Die Zustände bei der Post haben sich tatsächlich geändert! Kaum zu glauben, und doch wahr: Der Redaktion wird ein MDG 19k2-31 (bekannt unter dem Namen Logem T-2000 oder Trailblazer, alle drei von Kabelmetal) kostenlos zur Verfügung gestellt. Es kann von uns selbst angeschlossen werden (!) und kostet nicht (!) DM 65,- Anschlußgebühr. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Wandel! Weitere Wandlungen: Die Mitarbeiter der FTZ Darmstadt sind freundlich und hilfsbereit. Kaum zu glauben! Sollte sich dieses Phänomen in nächster Zeit weiter durchsetzen, könnte eine Zusammenarbeit mit den Postlern auch für den privaten DFÜler recht interessant werden. Fragen Sie doch einfach bei Ihrem Fernmeldeamt nach!

Preisausschreiben: Die Gewinner stehen fest

Das Preisausschreiben in der März-Ausgabe hat eine wahre Flut von Einsendungen ausgelöst. Weit mehr als sechshundert Lösungskarten sind eingegangen: die richtige Lösung lautete „*0#“, denn mit dieser Zeichenkombination gelangt man immer in das Hauptmenü des BTX-Systems der DBP Telekom zurück. Alle Gewinner wurden per Post benachrichtigt: von hier aus noch einmal herzlichen Glückwunsch!

MP



Aus: ST-Computer 06 / 1990, Seite 166

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