Editorial - Freies Killen für freie Freaks?


Indizierung scheint dem Freiheitsgrundsatz unserer Demokratie zu widersprechen. Sie hat aber ihre Wurzeln in der neuesten deutschen Geschichte. Kamen die Nazis nicht zuletzt deshalb an die Macht, weil sie in der Weimarer Republik ungehindert Gewalt propagieren konnten?

Unsere Verfassung sollte nach 1945 für immer eine solch mörderische und menschenverachtende Diktatur wie die des Dritten Reiches verhindern. In diesem Auftrag handelt auch die Bundesprüfstelle, wenn sie die Herstellung und Verbreitung von »gewaltverherrlichenden, rassenhetzerischen und pornographischen Medien« zu verhindern versucht. Besonders Jugendliche sollen vor solchen Einflüssen bewahrt bleiben.

Wer die Geschichte kennt, weiß aber auch, daß Kriege und andere historische Gewalttaten immer von Menschen begangen wurden, die in ihrer Zeit sogar als besonders große Persönlichkeiten galten.

Nachdenkenswert ist auch der Widerspruch, warum einerseits Ballerspiele mit ihrer Pixelgrafik den Charakter von Jugendlichen angeblich gefährden, während Kampfübungen bei der Bundeswehr mit echten Gewehren, Kanonen und Granaten den Charakter der gleichen Jugendlichen fördern sollen.

Indizierung als Versuch, Gewalt zu verhindern ist ein ehrenwertes Unterfangen. Was mich und die meisten Leser stört, ist das ungleiche Maß und die Doppelmoral, die in den genannten Widersprüchen zum Ausdruck kommt.

So auch darin, daß die Bundesprüfstelle vor allem Jugendliche einerseits für unfähig hält, aus eigener Einsicht die schädlichen Einflüsse der indizierten Spiele zu erkennen und ihnen zu widerstehen, sie aber andererseits erwartet, daß die Betroffenen ohne eine Erklärung den Sinn der Indizierung einsehen. Auf diese Weise wird aber im Bewußtsein der »Beschützten« Fürsorge zur willkürlichen und Widerspruch erregenden Strafe.

Würde der Staat auch nur einen Bruchteü des Geldes für die Aufklärung über den Sinn der Indizierung ausgeben, der für die Sympathiekampagnen zur Volkszählung aus dem Staatssäckel entnommen wurde, würde die Indizierung vielleicht eher ihrem erzieherischen Auftrag gerecht werden, denn Erziehen bedeutet zuallererst Erklären, nicht Verbieten.

Ihr Michael Lang, Chefredakteur



Aus: Happy Computer 11 / 1987, Seite 9

Links

Copyright-Bestimmungen: siehe Über diese Seite